Panorama

Nach Urteil zu Impfpflicht Verband fürchtet Kündigungswelle in der Pflege

Auch nach Einführung der Impfpflicht hat es nach Verbandsangaben keine breite Kündigunswelle gegeben.

Auch nach Einführung der Impfpflicht hat es nach Verbandsangaben keine breite Kündigunswelle gegeben.

(Foto: Tom Weller/dpa/Archiv)

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Wird das die Personalprobleme in der Pflege verschärfen? Während einige Branchenverbände keinen Grund zur Besorgnis sehen, fürchten die privaten Anbieter sozialer Dienste genau das.

Die Bestätigung der Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal durch das Bundesverfassungsgericht stößt in der Pflegebranche auf geteilte Reaktionen. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste äußerte sich kritisch: "Wir hätten uns ein Signal des Gerichts für mildere Mittel wie engmaschige Testpflichten und die Aufrechterhaltung der sonstigen bisherigen Schutzmaßnahmen gewünscht", sagte Verbandspräsident Bernd Meurer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Nun bestehe die Gefahr, dass Pflegekräfte aus dem Beruf ausscheiden. "Das könnte angesichts der ohnehin bestehenden Personalknappheit in manchen Regionen die Versorgung gefährden."

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe sieht diese Gefahr nicht. "Mit Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht haben wir gesehen, dass es nicht zu einer Kündigungswelle kam", sagte Präsidentin Christel Bienstein dem RND. "Wir gehen davon aus, dass sich daran auch durch das Urteil nichts ändern wird." Ähnlich äußerte sich der Verband der Schwesternschaften vom DRK. "Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen durch das Bundesverfassungsgericht wird keinerlei Auswirkungen auf die Impfquote in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen haben", sagte Verbandspräsidentin Gabriele Müller-Stutzer dem RND. "Ebenso wenig ist vor dem Hintergrund des Urteils mit einer Kündigungswelle zu rechnen."

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen. Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, Hebammen, Masseure und Physiotherapeuten mussten bis zum 15. März nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Die spezielle Impfpflicht soll ältere und geschwächte Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen.

(Dieser Artikel wurde am Freitag, 20. Mai 2022 erstmals veröffentlicht.)

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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