Ärzteverband warnt vor möglichen Dauerschäden durch Maskenpflicht

Die Debatte um die Maskenpflicht geht in die nächste Runde. Schon am 8. September könnten die Weichen für neue Corona-Regelungen beschlossen werden. Der Ärzteverband Hippokratischer Eid ist alarmiert.
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Nutzen und Risiken des Tragens von FFP2-Masken sind umstritten.Foto: iStock
Von 5. September 2022

In Anbetracht der geplanten Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz warnt der Ärzteverband Hippokratischer Eid eindringlich vor möglichen Dauerschäden durch eine Maskenpflicht für Kinder und Erwachsene.

„Selbst FFP2-Masken schützen nicht vor Virusübertragung, da Viren so klein sind, dass sie ungehindert durch das Gewebe gehen“, heißt es in einem der Epoch Times vorliegendem Dokument des Ärzteverbands. Trotz Maskenverordnungen seien die Delta- und Omikron-Infektionswellen in den Jahren 2020 und 2021 ungebrochen gewesen. Auch im Vergleich mit Ländern ohne Maskenpflicht konnte kein Vorteil nachgewiesen werden.

Schon seit Jahren gibt es im Arbeitsschutz strenge Vorschriften für das Tragen von FFP2-Masken. Darunter fällt eine maximale Tragedauer von 75 Minuten und eine anschließende obligatorische 30-minütige Pause. „Dieses wird von den derzeitigen Verordnungen und den von der Regierung geplanten weiteren Verschärfungen für den Herbst ignoriert“, kritisiert der Ärzteverband.

Gefahr der Masken für Kinder

Die Gefahren des Masketragens bestehen unter anderem in einem gesundheitsschädigenden Anstieg von Kohlendioxid in der Atemluft, welche die Arbeitsplatzhöchstwerte um das mindestens 5-fache in wenigen Minuten übersteigen und zu einem Sauerstoffmangel in Gehirn und Gewebe führen können.

Insoweit verweist der Ärzteverband auf die Co-Ki-Studie der Universität Witten/Herdecke. Demnach gaben 68 Prozent der Befragten an, dass ihre Kinder über das Tragen der Masken klagen. Zu den häufigsten geäußerten Nebenwirkungen zählten Gereiztheit (60 %), Kopfschmerzen (53 %), Konzentrationsschwierigkeiten (50 %), weniger Fröhlichkeit (49 %), Schul-/Kindergartenunlust (44 %), Unwohlsein (42 %), Beeinträchtigungen beim Lernen (38 %) und Benommenheit/Müdigkeit (37 %). Zudem habe jedes vierte Kind neue Ängste entwickelt. „Diese Symptome spiegeln womöglich die Gesamtsituation der Kinder wieder und sind nicht notwendigerweise allein durch die Maske verursacht“, heißt es von den Studienautoren.

„Das durch Masken stark erhöhte Totraumvolumen bei Kindern führt zu verstärkten Beschwerden. Masketragen kann so auch zu einer Schädigung der Gehirnreifung und damit auch zu Langzeitschäden führen“, warnt der Ärzteverband Hippokratischer Eid mit Blick auf die Studie. Durch die Maske könnten Kinder Mimik und Reaktionen von Gleichaltrigen und Bezugspersonen nicht mehr erleben. Diese habe zu psychischen Schäden und bereits zur Überfüllung der Kinderpsychiatrien geführt.

Auch bei Erwachsenen können die genannten Symptome auftreten sowie eine oft erhöhte Reizbarkeit, depressive Symptome und Gedächtnisprobleme. Insbesondere Ältere, beginnend Demente und Herzerkrankte seien besonders gefährdet, berichtet der Ärzteverband weiter.

Keine Vorteile durch Maskenpflicht

Internationale Studien in über 169 Ländern haben keinerlei Vorteil des Maskentragens bei der Pandemieausbreitung und Erkrankungsschwere feststellen können, stellt der Ärzteverband klar. Jedoch seien bakterielle und virale Infektionen der Lunge vermehrt aufgetreten, da es zu einer verstärkten Rückatmung verbrauchter Luft mit erhöhten Bakterienkonzentration in den Atemwegen kommt und Plastikbestandteile aus den Masken in den Lungen landen, die möglicherweise auf längere Sicht auch das Krebsrisiko erhöhen.

Im Gegensatz dazu habe eine Maskenpflicht eine strafrechtliche Relevanz. Hierzu verweisen die Ärzte auf eine Einschätzung des Netzwerkes Kritischer Richter und Staatsanwälte, wonach die Aufforderung oder gesetzliche Verpflichtung zum Maskentragen den Straftatbestand der Nötigung, der Körperverletzung, in bestimmten Konstellationen auch eine Misshandlung von Schutzbefohlenen erfüllen könne.

In Anbetracht der bevorstehenden Abstimmungen im Bundestag über die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes am 8. September fordert der Ärzteverband Hippokratischer Eid die Regierung von Bund und Ländern auf, „Vernunft und medizinische Evidenz walten zu lassen“. Als Gesetzgeber mögen sie keine Entscheidungen treffen, die keinen Nutzen haben und die Gesundheit der Bevölkerung dauerhaft schädigen. „Evidenzbasierte Medizin heißt: Der Nutzen muss größer sein als der Schaden.“



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