Freitag, März 29, 2024
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Die Angst von Facebook vor Prof. Schwab

Der Rechtsgelehrte Prof. Dr. Martin Schwab ist Spitzenkandidat der Partei dieBasis für die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. In seiner politischen Arbeit wird er von den Plattformen Facebook, YouTube und Abgeordnetenwatch zensiert und boykottiert. Pikant: Bei Facebook scheint der Bericht von Prof. Schwab vom Wehrbeschwerde-Verfahren zweier Bundeswehr-Offiziere gegen die Aufnahme der COVID-Injektionen in das Basis-Impfschema der Bundeswehr einen offenbar ununterdrückbaren Löschreflex ausgelöst zu haben. Kann es daran liegen, dass das Bundesverteidigungsministerium im Prozess keine gute Figur gemacht hat?

Zwei Videos von Prof. Schwab – eines zum Thema „Hochschulen brauchen eine neue Basis“ – sind in den letzten Tagen von YouTube gelöscht worden. Wegen angeblicher medizinischer Fehlinformation.

Abgeordentenwatch ist eine Plattform, die es dem Wahlvolk ermöglicht, politischen Kandidaten Fragen zu stellen. Im Falle von Prof. Schwab zeigt Abgeordnetenwatch zwar die an Prof. Schwab gestellten Fragen, aber nicht die von ihm erteilten Antworten. Dadurch wird der rufschädigende Eindruck erweckt, dass Prof. Schwab sich den Fragen der Wähler nicht stellen möchte.

Facebook hat am 4. Mai 2022 nach nur wenigen Stunden den Bericht von Prof. Schwab vom Gerichtsprozess der Bundeswehr-Offiziere gelöscht, den dieser um 8:14 Uhr online gestellt hatte. Nachfolgend der Text, der den Löschreflex bei Facebook – erstaunlicherweise auch wegen angeblicher medizinischer Falschinformation – ausgelöst hat:

„EINDRÜCKE AUS LEIPZIG vom Verhandlungstag am 2. Mai 2022

Liebe Community,

mehrfach hatte ich in den letzten Wochen von meiner Beteiligung als Prozessbevollmächtigter in dem Wehrbeschwerde-Verfahren zweier Bundeswehr-Offiziere gegen die Aufnahme der COVID-Injektionen in das Basis-Impfschema der Bundeswehr berichtet. Heute ist es an der Zeit, einige Eindrücke aus der mündlichen Verhandlung am 2.5.2022 zu schildern. Ich nehme das Fazit vorweg: Das Bundesverteidigungsministerium mauert bei den Daten und verstrickt sich in Widersprüche!

1. Nach § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Soldatengesetz hat ein Soldat ärztliche Maßnahmen zu dulden, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen. Wir hatten schon bezweifelt, dass es sich hier um „ärztliche Maßnahmen“ handelt, und darüber hinaus vorgetragen, dass die COVID-Injektionen nicht dem soeben beschrieben Zweck „dienen“, solange nicht bei jedem einzelnen Soldaten individuell festgestellt wird, in welchem Umfang er bereits über eine Immunität verfügt.

Als wir das in der mündlichen Verhandlung wiederholten, erwiderte ein Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums (Oberst Bullwinkel), das Impfschema diene insgesamt (!), also ohne COVID-19 eigens hervorzuheben, der Gesunderhaltung. Damit wich das Bundesverteidigungsministerium unserem Einwand aus: Streitgegenstand ist doch gerade, ob speziell die Aufnahme der COVID-Injektionen diesem Zweck dient!

2. Als das Gericht die Frage thematisierte, wie gefährlich die Krankheit COVID-19 wirklich ist, trugen wir vor, diese Erkrankung treffe ganz überwiegend ältere und vorerkrankte Menschen. Ein Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums (Oberstarzt Prof. Dr. Kehe) erwiderte, ihm sei jedes Menschenleben wichtig.

Das provoziert die Frage, ob Herrn Kehe auch das Leben jener Soldaten wichtig ist, die potentiell an der Impfung sterben werden. Aufschlussreich war hierzu – zu einem deutlich späteren Zeitpunkt in der Verhandlung –, was Herr Kehe zu den Impfnebenwirkungen ausführte: Bei 360.000 verabreichten Spritzen will die Bundeswehr lediglich 47 Fälle als Impfnebenwirkung gemeldet haben, darunter einen Todesfall: Vorhofflimmern nach Moderna-Injektion. Die Frage, ob der verstorbene Soldat obduziert worden sei, wurde verneint.

Ein glaubhaftes Interesse an der Todesursache stelle ich mir definitiv anders vor. So furchtbar wichtig scheint Herrn Kehe das Leben der Soldaten dann doch nicht zu sein.

3. Dieses Desinteresse des Bundesverteidigungsministeriums zeigt sich auch an anderer Stelle: Ein weiterer Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums, Oberstarzt Prof. Dr. Steinestel, führte aus, dass Thrombosen eine bekannte Impfnebenwirkung seien und dass es hierzu bei der Bundeswehr ein Monitoring gebe.

Ich werde in meinem nächsten Schriftsatz die Frage stellen, wie dieses Monitoring aussieht: Werden bei jedem Soldaten unmittelbar vor und 4-7 Tage nach der Injektion die Blutgerinnungswerte (D-Dimere) gemessen? Und dokumentiert? Und die Ergebnisse zentral erfasst? DAS würde ich mir unter einem Monitoring vorstellen. Auf die Antwort bin ich jetzt schon gespannt!

4. Aber jetzt erst einmal zurück zur Gefährlichkeit von COVID-19: Das Bundesverteidigungsministerium legte Zahlen vor. Insgesamt sind (Stand 29.4.2022) nach Auskunft von Prof. Dr. Kehe, seit COVID-19 als Krankheit bekannt ist, 59.529 Soldaten hieran erkrankt; aktuell werden 6.590 Fälle gezählt. Die Diagnose werde durch RT-PCR gestellt. Die Bundeswehr verfüge über ein eigenes Labor, das in der Lage sei, die Viren anzuzüchten. Es liege also eine Infektion vor, und zwar durch SARS CoV-2.

Das hörte sich zunächst so an, als wäre in allen bei der Bundeswehr dokumentierten Fällen vermehrungsfähiges Virus festgestellt worden. Diese Auskünfte forderten das Verlangen nach Präzisierung heraus, und hier wackelte das Bundesverteidigungsministerium gehörig:

a) An späterer Stelle führte nämlich Oberstarzt Prof. Dr. Steinestel aus, er behandle selbst COVID-Patienten, und 84% der Verstorbenen seien AN Corona gestorben. Ich werde das Bundesverteidigungsministerium in meinem nächsten Schriftsatz mit Medienberichten konfrontieren, die belegen, dass ein großer Prozentsatz jener, die nach positivem PCR-Test als Corona-Patienten geführt werden, in Wirklichkeit aus ganz anderen Gründen um eine stationäre Behandlung in einer Klinik nachgesucht haben; die WELT berichtete hierzu z.B. am 18.3.2022:https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus237618105/Corona-Politik-Deutschlands-post-faktischer-Umgang-mit-dem-Virus.html und am 24.3.2022: https://www.welt.de/vermischtes/plus237758181/Helios-Kliniken-Grossteil-der-Covid-Patienten-nicht-wegen-Covid-hospitalisiert.html.

b) Auffällig erschien zudem aus unserer Sicht, dass die Corona-Krise jetzt immerhin schon über zwei Jahre andauert und die aktuellen 6.590 Fälle immerhin 11% der insgesamt – seit Ausbruch der Corona-Krise – erfassten 59.529 Fälle ausmachen.

Möglicherweise werden bei den 6.590 aktuell ausfallenden Soldaten auch die Gesunden in Quarantäne erfasst und bei den 59.529 insgesamt erfassten Fällen nicht. Ich habe mir hierzu widersprüchliche Aussagen des Bundesverteidigungsministeriums notiert, die aber auch auf Missverständnisse meinerseits zurückzuführen sein könnten. Ich werde in meinem nächsten Schriftsatz in Bezug auf beide Zahlenangaben fragen, wie viele Soldaten denn nun wirklich krank und wie viele nur (gesund, aber) isoliert sind/waren.

Wenn die 6.590 Soldaten, die aktuell wegen Corona ausfallen, aber tatsächlich alle an COVID-19 erkrankt sind und nicht nur gesund in Quarantäne schickt wurden, fragt sich, wie ausgerechnet jetzt, da die Truppe zu 94% durchgeimpft ist, eine so hohe Inzidenz erklärt werden kann. Wir fragten, ob mehr oder weniger als 6.196 Soldaten (das sind 94% von 6.590) diese Injektion bekommen haben. Darauf bekamen wir nur zur Antwort, da ja die meisten Soldaten insgesamt geimpft seien, werde auch die Zahl der geimpften Soldaten bei den aktuell Erkrankten überwiegen.

Genaue Zahlen wurden nicht genannt. Schade! Denn immerhin hätten belastbare Daten ein Indiz für eine positive oder negative Impfeffektivität hätten liefern können. Wenn unter den aktuell Erkrankten mehr als 94% geimpft sein sollten, würde dies darauf hindeuten, dass die Impfkampagne in der Bundeswehr nicht nur nichts gebracht, sondern sogar mehr geschadet als genutzt hat. Interessiert sich die Bundeswehr nicht für die Wirksamkeit der COVID-Injektionen?

Daher frage ich mich auch, woher Oberstarzt Dr. Steinestel seine Aussage nimmt, dass seit den Impfungen die Inzidenz innerhalb der Bundeswehr um 50% gesunken sei. Eben dies äußerte er in der mündlichen Verhandlung. Warum sind dann gerade jetzt so viele Soldaten COVID-krank? Auch an dieser Stelle werde ich in meinem nächsten Schriftsatz nachhaken.

c) Prof. Dr. Susanne Wagner, die auf unseren Wunsch als Expertin gehört wurde, erläuterte, dass für einen schweren Verlauf vor allem die Risikofaktoren Fettleibigkeit und Angststörungen eine Rolle spielten. Ein weiterer Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums, Oberstarzt Prof. Dr. Roman Wölfel, erwiderte, er kenne auch COVID-Patienten, bei denen diese Risikofaktoren nicht vorlägen.

Das mag ja alles sein – aber es widerlegt die Aussage von Susanne Wagner nicht! Auch hier wären belastbare Daten hilfreich: Welche Anamnese veranlasst die Bundeswehr bei COVID-Patienten?

5. Auf gerichtliche Nachfrage zum Thema schwere COVID-Verläufe konnte das Ministerium keine Daten vorlegen! Oberstarzt Prof. Dr. Steinestel führte an späterer Stelle aus, die Zahl der Long-COVID-Patienten sei durch die Impfung signifikant gesunken. Er erhoffe sich von der Impfung auch die Verminderung der Anzahl schwerer Verläufe. In diesem Kontext räumte er allerdings ein, dass die Datenbasis bei der Bundeswehr nicht gut sei.

Das provozierte die Frage, warum dann aber Oberstarzt Prof- Dr. Kehe im Brustton der Überzeugung beteuerte, die Impfnebenwirkungen seien von der Bundeswehr vollständig erfasst worden: Woher schöpft das Bundesverteidigungsministerium diese Zuversicht? Antwort von Herrn Kehe: Anders als bei einem schweren Verlauf sei ein Soldat bei einem Impfschaden verpflichtet, dies bei seiner Dienststelle zu melden, und er habe an einer solchen Meldung auch ein eigenes Interesse. Schließlich könne er auf Versorgungsleistungen wegen Wehrdienstbeschädigung hoffen.

Mich überzeugt diese Antwort nicht. Wie kann es sein, dass die Bundeswehr es nicht mitbekommt, wenn ein Soldat wegen einer COVID-19-bedingten Lungenentzündung stationär behandelt wird und längere Zeit ausfällt? Selbst wenn der Soldat in einem zivilen Krankenhaus behandelt wird: Fragt da bei der Bundeswehr nicht irgendwann mal jemand nach? Und wie kann die Führung der Bundeswehr eine COVID-Injektion für duldungspflichtig erklären, wenn sie nicht weiß, wie groß das Risiko eines schweren Verlaufs ist?

6. Wenn die Bundeswehr tatsächlich nur 47 Fälle von Impfnebenwirkungen gemeldet hat, stellt sich die Frage, wie viele Soldaten bei ihren Truppenärzten insgesamt mit dem subjektiven Gefühl vorstellig wurden, sie könnten einen Impfschaden erlitten haben. Anders ausgedrückt: Wie viele Soldaten, die sich nach der Impfung über das übliche Maß hinaus körperlich beeinträchtigt fühlten, wurden NICHT als Verdachtsfälle gemeldet?

Diese Frage ist essentiell. Denn es häufen sich Medienberichte, wonach Patienten mit Beschwerden, die sie auf die COVID-Injektionen zurückführen, von den Ärzten nicht ernst genommen werden (siehe statt vieler FOCUS vom 2.4.2022: https://www.focus.de/gesundheit/coronavirus/seltene-aber-schwerwiegende-nebenwirkungen-seit-seiner-zweiten-impfung-ist-ken-35-krank-doch-seine-aerzte-wimmeln-ihn-ab_id_60755037.html). Das Bundesverteidigungsministerium konnte indes auch hierzu keine Zahlen präsentieren.

7. Bisher kann ich zu alledem nur sagen: Entweder das Bundesverteidigungsministerium fischt komplett im Trüben, oder es will unter keinen Umständen seine Daten preisgeben. Beides wäre in gleicher Weise fatal.

Am 7. Juni 2022 geht es in Leipzig weiter mit dem nächsten Verhandlungstag. Ich werde berichten!

Herzliche Grüße

Martin Schwab“

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